Photovoltaik-Anlagen werden von Haus aus elektrisch sehr stark beansprucht!
Ausfälle, Leistungseinbußen und Sicherheitsrisken können damit jahrelang unentdeckt bleiben.
Bundeseinheitlicher Prüfbefund über eine Photovoltaikanlage
Erstprüfungen und wiederkehrende Prüfungen an Photovoltaikanlagen nach ÖVE E8101 und ÖVE EN 62446:
- Personensicherheit (Schutz vor elektrischem Schlag)
- Schutz vor Brand durch elektrische Fehler
- Das Erkennen von Anlagenfehlern, die eine Gefahr darstellen können
PV-Anlagen müssen gem. ÖVE E8101-712 regelmäßig geprüft werden.
Gesetzlich/normativ vorgeschriebene Prüfintervalle sind:
- 3 bis max. 5 Jahre bei Arbeitsstätten (gew. Anlagen) gem. ESV 2012 §9
- 5 bis 10 Jahre bei privaten PV-Anlagen (Empfehlung)
Weitere Gründe für wiederkehrende Prüfung könnten sein:
- Geltendmachung/Aktivierung von Produktegarantien
- Versicherungsbedingung bei der Geltendmachung von Brand- oder Blitzschäden
- Einholung/Bestätigung einer unabhängigen Fachmeinung
Weiters:
- Die thermografische Überprüfung stellt eine sinnvolle Ergänzung zur wiederkehrenden Überprüfung dar
- Wir sind ein gewerberechtlich befugtes Elektrotechnikunternehmen.