Blendung durch Photovoltaik-Anlagen

Wir erstellen: 

Wann wird ein Blendgutachten benötigt?

  • Immer dann, wenn es gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist.
    In Wien sind dies beispielsweise die Bauordnung (BO), das Wiener Elektrizitäts-Wirtschaftsgesetz (WelWG 2005), das Wiener Kleingartengesetz (WKlG), die Gewerbeordnung (GewO) und andere relevante Vorschriften. Siehe Link

  • Immer dann, wenn man sich Ärger mit der Nachbarschaft ersparen möchte.
    Besonders in Wohnsiedlungen besteht ein hohes Risiko, Nachbarn durch Blendung zu stören.
    Ein Blendgutachten kann Aufschluss darüber geben, ob diese Blendungen von den Nachbarn zu dulden sind oder nicht.

Wichtig:

  • Auch bewilligungsfreie Anlagen dürfen die Rechte der Nachbarn durch Blendung nicht beeinträchtigen.
  • Wird das Blendpotenzial bereits in der Planungsphase ermittelt, lassen sich erheblicher Ärger und Kosten vermeiden.
    Im schlimmsten Fall kann nämlich die Angelegenheit vor dem Zivilgericht landen, und zusätzlich hohe Kosten für einen Umbau der PV-Anlage bedeuten.

Rechtliche Grundlagen

    • ABGB § 364 Abs. 2: 
      Der Eigentümer eines Grundstückes kann dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung und ähnliche insoweit untersagen, als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigen….
    • GewO 1994 §74 Abs.2:
      Gewerbliche Betriebsanlagen dürfen nur mit Genehmigung der Behörde errichtet oder betrieben werden, wenn sie wegen der Verwendung von Maschinen und Geräten, wegen ihrer Betriebsweise, wegen ihrer Ausstattung oder sonst geeignet sind,….
      2. die Nachbarn durch Geruch, Lärm, Rauch, Staub, Erschütterung oder in anderer Weise zu belästigen,…
    • RVS 05.06.11 Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen – Visuelle Störwirkungen
    • 2020 OGH Urteil 9 Ob 80/19h: Blendungen durch eine 10 Jahre bestehende Photovoltaik-Anlage
    • 2018 OGH Urteil 1 Ob1/18f: Die intensive Blendung durch eine nachbarliche Solaranlage muss nicht hingenommen werden
    • 2016 OGH Urteil 4 OB 43/16a: Blendung durch Photovoltaikmodule

Vorgehensweise:

Für eine genaue Beurteilung muss unter anderem ein Reflexionsdiagramm erstellt werden. Dazu sind die PV-Anlage und jene Orte, an denen eine Blendung überprüft werden soll, sogenannte Immissionsorte, in der Simulationssoftware aufzunehmen. Anschließend werden anhand des Sonnenstands sowie der Ausrichtung und Neigung der reflektierenden PV-Module die Reflexionsstrahlen berechnet.

Zeigen diese in die Richtung eines Immissionsortes, ist zur betreffenden Zeit eine Blendung möglich.
Gebäude, Vegetation und Gelände können dabei die Reflexionen unterbinden. Diese berücksichtigen wir mit den amtlich zur Verfügung gestellten Topologieinformationen.

Eine Simulation über ein ganzes Jahr ergibt dann die Jahresblendung. Ob dabei eine Absolutblendung von über 100.000 cd/m² erreicht wird, ist aus den technischen Datenblättern des PV-Modul-Herstellers zu erfahren, wobei „Standard-Module“ diesen Grenzwert im Allgemeinen um eine Zehnerpotenz überschreiten.

Beurteilung:

Die in Österreich gültige Richtlinie ÖVE R11-3 beschreibt dabei zwei Situationen:

  • Nachbarschaft:
    • Zumutbar sind maximal 30 Minuten pro Tag oder
    • maximal 30 Stunden pro Jahr an Absolutblendungsdauer
  • Verkehr:
    • das Sichtfenster des Lenkers (Fahrers) darf nicht geblendet werden.
Blendgutachten gem. ÖVE R11 bei Blendung durch PV

Freiflächenanlagen

PV-Anlagen auf Flachdächer

Zaun- und Balkonanlagen

Schematische Darstellung einer Reflexion

Leuchtdichten die bei Reflexionen entstehen.

Sonnengang mit Horizontdarstellung

Höhenprofil zur Abschattungsdarstellung

Auftreten einer Blendung

Blenddauer

Ergebnistabelle